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   OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 5/15   

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OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 5/15 (https://dejure.org/2017,32585)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.05.2017 - 4 KN 5/15 (https://dejure.org/2017,32585)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Mai 2017 - 4 KN 5/15 (https://dejure.org/2017,32585)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschränken der Ausübung der Jagd auf die Saatgans durch Landesverordnung; Naturschutz und Tierschutz als Gemeinwohlaufgabe; Hinnahme von Wildschäden i.R.d. Sozialbindung des Eigentums; Jagdausübungsrecht eines Pächters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einschränken der Ausübung der Jagd auf die Saatgans durch Landesverordnung; Naturschutz und Tierschutz als Gemeinwohlaufgabe; Hinnahme von Wildschäden i.R.d. Sozialbindung des Eigentums; Jagdausübungsrecht eines Pächters

  • rechtsportal.de

    Einschränken der Ausübung der Jagd auf die Saatgans durch Landesverordnung; Naturschutz und Tierschutz als Gemeinwohlaufgabe; Hinnahme von Wildschäden i.R.d. Sozialbindung des Eigentums; Jagdausübungsrecht eines Pächters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 5/15
    Kumulativen oder "additiven" Grundrechtseingriffen wohne nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein spezifisches Gefährdungspotenzial für grundrechtlich geschützte Freihalten inne (BVerfGE 112, 304 (319 f.) )= NJW 2005, 1338).

    Kumulativen oder "additiven" Grundrechtseingriffen (vgl. BVerfGE 112, 304, 319 f.; 114, 196, 247; 123, 186, 266) wohnt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein spezifisches Gefährdungspotential für grundrechtlich geschützte Freiheiten inne (vgl. BVerfGE 112, 304, 319 f).

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2004 - 1 KN 27/03

    Aufhebung von Jagdzeiten für Blässhühner; Bestimmung von Jagdzeiten durch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 5/15
    Auf dieses Grundrecht dürfe sich nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 12.08.2002 - 1 KN 27/03 -, Natur und Recht 2005, 269) sogar der Jagdgast berufen.

    Auf der Basis dieser Ermächtigungsgrundlage hat der 1. Senat (vgl. Urteile v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 u. 1 KN 27/03 -, NUR 2006, 287 ff.) entschieden, dass aufgrund der Bindung an die Vorgaben des Bundesrechts die Länder Jagdzeiten nur aus "besonderen Gründen" landesspezifischer Natur abkürzen bzw. aufheben dürften.

  • BGH, 05.05.1988 - III ZR 116/87

    Entschädigung von Landwirten wegen der Neuansiedlung von Graugänsen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 5/15
    Im Einzelfall kann bei Vorliegen der von der Zivilrechtsprechung entwickelten Grundsätze zum enteignungsgleichen Eingriff ein Entschädigungsanspruch des Grundstückseigentümers gegeben sein (vgl. BGH, Urt. v. 05.05.1988 - III ZR 116/87 -, juris - zu Schäden durch neu angesiedelte und mit der Jagd verschonte Graugänse).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 3 C 8.95

    Anspruch gegen die ursprünglich beseitigungspflichtige Körperschaft auf ein

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 5/15
    Auch wenn § 27 BJagdG kein subjektives Recht vermittelt (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 30.03.1995 - 3 C 8/95 - DÜV 1995, 909), so ist die zuständige Behörde jedenfalls objektiv-rechtlich gehalten, unabhängig von den Schonzeiten auf der Grundlage des § 27 BJagdG die Verringerung des Wildbestandes anzuordnen.
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 5/15
    Gerade mit Blick auf die Jagdausübung sei von besonderer Bedeutung, dass die Gründe des öffentlichen Interesses, die für einen solchen Eingriff sprächen, so schwerwiegend sein müssten, dass sie "Vorrang haben vor dem Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand seines Rechts, das durch die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG gesichert wird" (BVerfGE 83, 201/212, unter Bezugnahme auf BVerfGE 42, 263/294 f.; 58, 300/351).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 5/15
    Kumulativen oder "additiven" Grundrechtseingriffen (vgl. BVerfGE 112, 304, 319 f.; 114, 196, 247; 123, 186, 266) wohnt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein spezifisches Gefährdungspotential für grundrechtlich geschützte Freiheiten inne (vgl. BVerfGE 112, 304, 319 f).
  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 5/15
    Ob eine Kumulation von Grundrechten das Maß der rechtsstaatlich hinnehmbaren Eingriffsintensität noch wahrt, hängt hiernach von einer Abwägung aller Umstände ab (BVerfG, Beschl. v.27.03.2012- 2 BvR 2258/09 -, BVerfGE 130, 372 ff.).
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 5/15
    Kumulativen oder "additiven" Grundrechtseingriffen (vgl. BVerfGE 112, 304, 319 f.; 114, 196, 247; 123, 186, 266) wohnt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein spezifisches Gefährdungspotential für grundrechtlich geschützte Freiheiten inne (vgl. BVerfGE 112, 304, 319 f).
  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 5/15
    Gerade mit Blick auf die Jagdausübung sei von besonderer Bedeutung, dass die Gründe des öffentlichen Interesses, die für einen solchen Eingriff sprächen, so schwerwiegend sein müssten, dass sie "Vorrang haben vor dem Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand seines Rechts, das durch die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG gesichert wird" (BVerfGE 83, 201/212, unter Bezugnahme auf BVerfGE 42, 263/294 f.; 58, 300/351).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 5/15
    Gerade mit Blick auf die Jagdausübung sei von besonderer Bedeutung, dass die Gründe des öffentlichen Interesses, die für einen solchen Eingriff sprächen, so schwerwiegend sein müssten, dass sie "Vorrang haben vor dem Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand seines Rechts, das durch die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG gesichert wird" (BVerfGE 83, 201/212, unter Bezugnahme auf BVerfGE 42, 263/294 f.; 58, 300/351).
  • BGH, 14.06.1982 - III ZR 175/80

    Entschädigung einer Jagdgenossenschaft bei Durchschneidung eines Jagdbezirks

  • BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80

    Klagebefugnis eines Jagdmitpächters im Bereich des Straßenbaurechts - Abgrenzung

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2004 - 1 KN 24/03

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung von Jagdzeiten für Hermeline in der Landesverordnung

  • OVG Niedersachsen, 13.10.2021 - 10 KN 43/18

    Bestandsgefährdung; Beurteilungsspielraum; Blessgänse; Blässgänse; Eigentum;

    bb) Mit der Festlegung einer ganzjährigen Schonzeit für Saatgänse bezweckt der Antragsgegner den Schutz der in ihrem Bestand gefährdeten Waldsaatgans (Anser fabalis fabalis; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 5/15 -, juris Rn. 48) sowie der in Deutschland nicht jagdbaren Kurzschnabelgans.

    Der Normgeber konnte sich daher im Rahmen des ihm hier zustehenden weiten Beurteilungsspielraums aufgrund der erhöhten Sozialbindung des Grundeigentums im Bereich des Jagdrechts für die Festsetzung einer ganzjährigen Schonzeit für die Saatgänse zum Schutz der Waldsaatgänse entscheiden (so auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 5/15 -, juris Rn. 48 ff.).

    b) Im Rahmen des ihm insoweit zukommenden Beurteilungsspielraums konnte der Antragsgegner auch davon ausgehen, dass die ganzjährige Schonzeit der Bläss- und der Saatgans zum Schutz des Bestandes der Zwerg- bzw. der Waldsaatgans geeignet und auch erforderlich ist, weil die Gefahr der Verwechslung der Zwerggans mit der Blässgans (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 8/15 -, juris Rn. 5) bzw. der Waldsaatgans mit der Tundrasaatgans (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 5/15 -, juris Rn. 49) besteht (zur Verwechselungsgefahr im Rahmen des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 der Richtlinie 409/79/EWG vgl. auch EuGH, Urteil vom 19.1.1994 - C-435/92 -, juris Rn. 18).

    bb) Die grundsätzlich bestehende Gefahr der Verwechselung der Waldsaatgans mit der Tundrasaatgans hat der Antragsgegner ebenfalls insbesondere mit der "Fotodokumentation zur Verwechselungsgefahr bei Wildgänsen" (BA 004 im Parallelverfahren 10 KN 35/18, B12) nachvollziehbar dargelegt (i.E. so auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 5/15 -, juris Rn. 49).

    Angesichts der unterschiedlichen Größe der Geschlechter bietet deshalb auch die unterschiedliche Größe von Wald- und Tundrasaatgans kein hinreichend sicheres Unterscheidungsmerkmal (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 5/15 -, juris Rn. 49).

    Auch in der Broschüre "Gänse und Schwäne in Schleswig-Holstein - Lebensraumansprüche, Bestände und Verbreitung", herausgegeben vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein im Dezember 2012, wird darauf hingewiesen, dass die (Unter-)Arten nur schwer zu unterscheiden seien und deshalb bei der Jagd die Gefahr bestehe, dass auch Waldsaatgänse geschossen werden (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 5/15 -, juris Rn. 49).

    In Schleswig-Holstein wird ebenfalls von einem Überwinterungsbestand der Waldsaatgans ausgegangen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 5/15 -, juris Rn. 48).

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass - worauf auch der Antragsgegner in der mündlichen Verhandlung selbst hingewiesen hat - bei übermäßigen Wildschäden in bestimmten Jagdbezirken die Möglichkeit besteht, dort die Schonzeiten aufzuheben (vgl. § 26 Abs. 3, 4 NJagdG; vgl. zu § 27 BJagdG auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 5/15 -, juris Rn. 45).

  • OVG Niedersachsen, 04.11.2021 - 10 KN 44/18

    Bestandsgefährdung; Beurteilungsspielraum; Blessgänse; Blässgänse; Eigentum;

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass - worauf auch der Antragsgegner in der mündlichen Verhandlung selbst hingewiesen hat - bei übermäßigen Wildschäden in bestimmten Jagdbezirken die Möglichkeit besteht, dort die Schonzeiten aufzuheben (vgl. § 26 Abs. 3, 4 NJagdG; vgl. zu § 27 BJagdG auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.5.2017 - 4 KN 5/15 -, juris Rn. 45).
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